Netzanschluss
Die Niederspannungsverordnung NAV in der Fassung vom 01.11.2006 regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen.
.Technische Mindestanforderungen für den Anschluss